Fachärztliche Leistungen

Als Fachärztin biete ich Diagnose und Therapie für ein breites Spektrum psychischer Erkrankungen, in deren Behandlung ich durch meine klinische Tätigkeit langjährig erfahren bin.

Die Diagnostik erfolgt im persönlichen Gespräch und nach eingehender psychiatrischer Untersuchung. Sie ist für die Wahl eines Behandlungsansatzes, der zur Erkrankung passt und Ihnen auch persönlich entspricht, sehr wichtig.

Die Behandlung umfasst nicht-medikamentöse (Psychotherapie, Wissensvermittlung) und im Bedarf auch medikamentöse Therapie.

Als Psychotherapeutin unterstütze ich darüber hinaus Selbsterfahrung als Ansatz für seelische Entwicklung und persönliches Wachstum.

Weitere Leistungen umfassen:

  • Entzug von Alkohol und/oder Medikamenten
  • Angehörigenberatungen
  • Paargespräche
  • Psychiatrische/psychotherapeutische Begleitung bei onkologischen Erkrankungen
  • Fachärztliche Stellungnahmen (Vorzeitiger Mutterschutz, Führerschein)

 

Ich arbeite im Bedarfsfall mit Psychologinnen und Psychologen zusammen, um eine Diagnose abzusichern. Bei einer psychosomatischen Symptomatik trete ich gerne mit Fachleuten in Kontakt, die im konkreten Fall hilfreich sind. Ein bio-psycho-sozialer Blick auf Erkrankung und Gesundung hilft, dass wir nichts übersehen und eine nachhaltige Lösung erreichen!

Erkrankungen

Zu den Erkrankungen, die ich behandle, zählen vor allem:

  • Bipolare Störung
  • Depressionen
  • Angst- und Panikstörungen
  • Schlafstörungen
  • Lebenskrisen
  • Burnout, Erschöpfungssyndrome
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Traumafolgestörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Psychosen, Schizophreniforme Störungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)

Kosten, Verrechnung & AGB

Ich verrechne Leistungen per Honorarnote, die Sie im Anschluss an die Behandlung bar oder bevorzugt per Bankomatkarte bezahlen. Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ordination. Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse und Sie werden als Privatpatientin oder Privatpatient behandelt. Die Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Je nach Versicherungsleistung werden Ihnen Kosten zurückerstattet.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine zeitgerechte Absage bis längstens 48 Stunden vor dem Termin (werktags), andernfalls wird das Honorar als Entschädigung entsprechend den AGB vollumfänglich in Rechnung gestellt.